Radwege & Radrouten und ihre Erhaltung
Radwege und Radrouten sind die tragenden Elemente der Radverkehrs-Strecken.
Radwege sind baulich von der Fahrbahn getrennte Verkehrsanlagen, auf denen RadlerInnen eigenständig unterwegs sind.
Radrouten hingegen können Kombinationen aus verschiedenen Verkehrsanlagen sein, z.B. Radwege, Mehrzweckstreifen oder Straßenabschnitte ohne besondere Markierungen.
Überall dort, wo man wissen möchte, wie viele RadfahrerInnen auf der Strecke unterwegs sind oder wann es zu Stoßzeiten in der Nutzung kommt, leisten Radzählsysteme wertvolle Dienste.
Zuständigkeiten
Für den Radverkehr im Alltag sind grundsätzlich die Gemeinden verantwortlich. Das Land NÖ schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen und fördert gezielt Projekte und Maßnahmen.
Sofern im NÖ Landesstraßengesetz von 1999 nicht anders geregelt, gelten folgende Zuständigkeiten:
- Gemeindestraßen: BürgermeisterIn bzw. der Magistrat sind Behörde I. Instanz; der Gemeinderat bzw. der Stadtsenat sind Behörde II. Instanz.
- Landesstraßen: die Bezirksverwaltungsbehörde ist Behörde I. Instanz und die Landesregierung Behörde II. Instanz.