Radfahrer auf Brücke über Autobahn

Das JobRad Modell

Unter dem JobRad Modell versteht man, dass MitarbeiterInnen ein alltagstaugliches Dienstfahrrad (Fahrrad oder e-Bike) zur Verfügung gestellt bekommen, das sie beruflich oder auch privat nutzen können.

Das Unternehmen stellt dazu interessierten MitarbeiterInnen zu attraktiven Bedingungen ein alltagstaugliches „Dienstfahrrad“ zur Verfügung, das sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden kann. Im Gegenzug verpflichtet sich der/die MitarbeiterIn, das Fahrrad nach Möglichkeit oft auch für den Weg zur Arbeit und für dienstliche Wege einzusetzen.

Dafür können durch den Betrieb attraktive Förderungen in Anspruch genommen werden (z.B. die klimaaktiv mobil E-Bike-Förderung). Außerdem kann der Betrieb mit Jahreswechsel auch den Vorsteuerabzug geltend machen (20 %). Der /die MitarbeiterIn zahlt über eine monatliche „Nutzungsgebühr“ für die Privatnutzung des Dienst-Fahrrads/Dienst-Elektrofahrrads beispielsweise in der Höhe von ein Prozent des Bruttokaufpreises.

Worauf ist zu achten?

Die Anschaffungskosten von Fahrrädern / Elektrofahrrädern sind in der Bilanz zur Gänze zu aktivieren und werden über die Nutzungsdauer verteilt als Betriebsausgabe abgeschrieben. Dies auch dann, wenn der Arbeitnehmer das Fahrrad / E-Bike ausschließlich für private Zwecke benutzt. Die Nutzungsdauer richtet sich nach der unternehmerischen Nutzung (allgemeine Nutzungsdauer liegt nicht vor).

Wird das JobRad kostenlos den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt, dann ist ein Nachweis für die 10%ige betriebliche Nutzung (durch Dienstfahrten) zu führen. Dieser Nachweis kann entfallen, wenn für die Privatnutzung eine monatliche Nutzungsgebühr bezahlt wird. Die monatliche Nutzungsgebühr unterliegt der Umsatzsteuer. Beim späteren Verkauf des Fahrrads / E-Bikes an den Arbeitnehmer unterliegt der Verkaufspreis ebenfalls der Umsatzsteuer.

Aus Sicht der Lohnsteuer ist die Privatnutzung vom Sachbezug befreit.

So einfach geht es!

5 Gründe warum ein Unternehmen ein JobRad anschaffen sollte

  1. JobRäder sind ein Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung und tragen zur Mitarbeiterbindung bei.
  2. JobRäder reduzieren den Parkdruck am Arbeitsplatz.
  3. JobRäder sind ein betrieblicher Beitrag zum Klimaschutz.
  4. 40 % aller Autofahrten in Niederösterreich sind kürzer als 5 km, zwei Drittel sind kürzer als 10 km – ideale Distanzen für Rad und e-Bike.
  5. Finanzielle Vorteile: Vorsteuerabzug bei normalen Fahrrädern und seit dem 1.1.2020 auch für e-Bikes, Händlerrabatt & Bundesförderung für e-Bikes bei größeren Bestellungen.

Häufig gestellte Fragen

Für die Beantwortung weiterer Detailfragen bitten wir Sie, sich an Ihren Steuerberater zu wenden.

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