Förderung Alltagsrad-Schlüsselprojekte im Ortsgebiet
Forcierung des Alltagsradverkehr durch Förderung von Kurzstrecken in den Ortsgebieten
Für Gemeinden, die auch auf Kurzstrecken in den Ortsgebieten den Alltagsradverkehr forcieren, also auch das Landesklimaziel der Reduktion von CO2-Emissionen erreichen wollen, gibt es seit Anfang 2010 Investitionskostenzuschüsse von bis zu 50% (max. € 100.000,-) für Schlüsselprojekte für den Alltagsradverkehr im Ortsgebiet. Die Förderanträge werden nach Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Der Investitionskostenzuschuss für das Schlüsselprojekt beträgt bei Erfüllung aller Voraussetzungen 50 % der Gemeindeausgaben/max. € 100.000,-.
Nicht berücksichtigt können z. B. Gemeindepersonalleistungen und ehrenamtliche Leistungen werden. Der Bau von herkömmlichen Radwegen (Längenmeter) ist kein Schlüsselprojekt im Sinne dieser Förderung und kann daher nicht gefördert werden. Ein Schlüsselprojekt ist z. B. eine Radwegbrücke, eine Radunterführung, eine aufwändige Kreuzungsquerung oder die Überwindung spezieller baulicher Hindernisse des Radverkehrs.
Lesen Sie bitte mehr in den Förderrichtlinien für Schlüsselprojekte in der Alltagsradverkehrsplanung im Ortsgebiet:
Förderrichtlinie für Schlüsselprojekte im Ortsgebiet
Rückfragen zur Förderung:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten, Doris Hochmeister, Tel. 02742 9005-14689, post.ru7@noel.gv.at
Land NÖ: Förderung von Alltagsrad-Schlüsselprojekten im Ortsgebiet