Fahrradmitnahme in Bus & Bahn
Mit dem Rad in den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Hier erfahren Sie worauf Sie achten müssen.
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Fahrrad und Öffentlicher Verkehr sind eine ideale, klimaschonende Mobilitätskombination. Egal ob man mit Zug und Rad in die Arbeit pendelt oder einmal einen Radausflug abseits seines Wohnortes plant - die Fahrradmitnahme muss gut geplant sein!
In Zügen des Nah- und Fernverkehrs, die mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet sind, dürfen Räder mitgenommen werden. Hierfür müssen spezielle Tickets gelöst werden. In Fernzügen ist eine zusätzliche Reservierung erforderlich. Nähere Informationen und Tarif- und Beförderungsbedingungen entnehmen Sie den entsprechenden Transportunternehmen.
Die Kombination öffentliche Verkehrsmittel und Fahrrad macht umweltfreundliche Mobilität möglich. Leider ist die Fahrradmitnahme in vielen Straßenbahnen und Autobussen nicht möglich. Die Ausnahme stellt aber ein zusammengeklapptes Faltrad dar. Dieses gilt als Handgepäck und kostet nicht extra. Auch Scooter dürfen wie das Faltrad in zusammengeklapptem Zustand transportiert werden.
Weitere Informationen
Westbahn: Beförderungsbedingungen
Broschüre: "Erfrischend nachhaltig - Mit Bahn, Bus und Rad unterwegs in Niederösterreich"