Alltagsradeln

Müssen Erwachsene einen Fahrradhelm tragen? In welchen Öffis darf man das Radl mitnehmen? Ist das e-Bike gekommen, um zu bleiben? Sie haben die Fragen, wir haben die Antworten, Tipps und Informationen rund um den täglichen Fahrradverkehr.

Sicher radeln und gut ans Ziel kommen

Sicher Radfahren? Ja, ja, wir wissen doch, wie´s geht und dass die Straßenverkehrsordnung auch für uns als RadfahrerInnen gilt. Trotzdem schadet es nicht, wenn wir uns ein paar Regeln immer wieder bewusst machen.

Fahren Sie vorausschauend und passen Sie Ihre Geschwindigkeit an. So können Sie immer rechtzeitig anhalten. Haben Sie gewusst, dass Sie beim Radfahren nur mit Freisprecheinrichtung telefonieren dürfen und dass freihändig fahren verboten ist. Dafür ist es manchmal erlaubt, gegen die Einbahn zu radeln – achten Sie auf das entsprechende Verkehrsschild. Weil es da auch immer wieder Missverständnisse gibt: Die Helmpflicht gilt für Kinder bis 12 Jahre.

Was Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit außerdem berücksichtigen sollten:

Schau mir in die Augen?

Ja! Versuchen Sie Blickkontakt zu den AutolenkerInnen herzustellen und erzwingen Sie nie Ihren Vorrang – bei einer Kollision sind RadfahrerInnen immer die Schwächeren.

Setzen Sie ein (Hand)Zeichen!

Zeigen Sie an, wenn Sie abbiegen, die Fahrtrichtung wechseln oder auf freier Strecke anhalten wollen! Nur so können die anderen VerkehrsteilnehmerInnen richtig reagieren.

Rückblickend gesehen …

Machen Sie einen Schulterblick bevor Sie die Fahrtrichtung wechseln, um die Verkehrssituation hinter Ihrem Rücken zu überprüfen.

Klingelingeling

Kündigen Sie mit lautem Klingeln an, dass Sie an FußgängerInnen oder RadfahrerInnen vorbeifahren oder sie überholen wollen.

Halten Sie sich fern!

Halten Sie Abstand beim Hinterherfahren, Überholen, Nebeneinanderfahren und Vorbeifahren an FußgängerInnen oder parkenden Fahrzeugen – ein Sicherheitsabstand von 1 bis 2 Metern schützt Sie vor sich öffnenden Autotüren.

Sie haben 2 Bremsen!

Und die sollten Sie auch beide nutzen: vor allem bei Vollbremsungen und Bergabfahrten.

Denken Sie an den toten Winkel!

Das ist der Bereich, den KFZ-LenkerInnen nicht einsehen können: Vermeiden Sie brenzlige Situationen, indem Sie nie seitlich rechts neben einem LKW, Bus oder Lieferwagen stehen bleiben. Wenn es gar nicht anders geht, suchen Sie den Blickkontakt mit den LenkerInnen.

Sie haben bei Nässe einen längeren Bremsweg!

Fahren Sie bei Regen bitte noch vorsichtiger, vor allem in Kurven und wenn Sie Schienen und Bodenmarkierungen überqueren.

Stellen Sie Ihr Fahrrad richtig ab!

Wenn Sie Ihr Fahrrad nicht an einer Abstellanlage „parken“ können, stellen Sie es so ab, dass es niemanden behindert und nicht umfallen kann. Sie können es auch in der Parkspur und auf dem Gehweg abstellen, wenn dieser breiter als 2,5 m ist. Nicht parken dürfen Sie mit Ihrem Rad im Haltestellenbereich des öffentlichen Verkehrs, in Grünanlagen, auf Blindenleitsystemen und auf Plätzen mit Halte- und Parkverboten.

Nebeneinander fahren? Ja, aber nicht immer!

Das Nebeneinanderfahren ist erlaubt: auf Radwegen, in Wohnstraßen, in Fahrradstraßen, in Begegnungszonen, in Fußgängerzonen, wenn diese für RadfahrerInnen geöffnet sind und bei Trainingsfahrten mit Rennrädern, wenn Sie am Fahrstreifen ganz rechts außen fahren.

Weitere Informationen

Broschüre RADLgeber